New02Meisterprüfung im Estrichlegerhandwerk 07.05.1990

Bis zur Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 war der Meistertitels eine Vorraussetzung zur Führung eines Betriebes im Estrichgewerbe.
Nach dem Wegfall dieser Notwendigkeit ist ein erheblicher Rückgang bei der Meisterausbildung eingetreten. Zahlreiche Handwerker gehen nun ohne diese „meisterhafte Qualifikation“ den Weg in die Selbstständigkeit.
Leider ist aber auch festzustellen, dass zwar vielfach eine hochwertige Handwerksleistung erbracht wird, aber häufig das theoretische Wissen und die notwendige kaufmännische Ausbildung nicht oder nur in geringem Maße vorhanden ist. Dies führt hann häufig zu mangelhaften Ausführungen und nicht selten zu Konflikten unter den Beteiligten.