VereidigungÖffentlich bestellt und vereidigt seit 08.05.1995

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Die Handwerkskammern führen das Verzeichnis öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Diese Sachverständigen erstellen Gutachten zu Leistungen von Handwerkern, ihren Waren und Preisen. Sachverständige erfüllen im Wirtschaftsleben eine wichtige Aufgabe. Sie sind es, die unparteiisch, objektiv und gewissenhaft sowohl Privatpersonen als auch dem Gericht bei der Klärung von fachlichen Problemen ratgebend zur Seite stehen. Gegebenenfalls verhindern sie mit ihrem Gutachten den gerichtlichen Streit oder tragen entscheidend zur Urteilsfindung bei.

Gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch

Durch die Handwerkskammer werden Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt – Prädikate, die nicht nur eine geschützte Bezeichnung darstellen. Öffentlich bestellt werden kann nur, wer zuvor auf dem betreffenden Gebiet eine besondere Sachkunde und persönliche Eignung nachgewiesen hat. Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie sein Gutachten unparteiisch zu erstellen. Außerdem hat er Schweigepflicht und die Pflicht, sich ständig fortzubilden. Dadurch heben sich die Sachverständigen des Handwerks von anderen, zum Teil selbst ernannten, Sachverständigen ab. Einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erkennt man an seinem offiziellen Ausweis, in dem Personalien, Bestellungsbehörde und sein Sachgebiet angegeben sind, und an seinem Rundstempel.